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Unsere Beratung

Sie brauchen Beratung? Wir nehmen uns Zeit!

Bei allen Fragen rund um das Thema Pflege stehen wir Ihnen zur Verfügung.

In einem ausführlichen Beratungsgespräch mit Ihnen und Ihren Angehörigen beantworten wir Ihnen Ihre Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Wir ermitteln Ihren individuellen Pflegebedarf und die tatsächlichen Kosten, die wir Ihnen in einem schriftlichen Kostenvoranschlag mit Pflegevertrag vorstellen.

Wir unterstützen Sie gerne auch bei den notwendigen Anträgen und Formalitäten.

Beratung rund um die Pflege

Es gibt nicht nur den Anspruch auf Pflegeberatung, sondern auch eine Verpflichtung zur Pflegeberatung. Die Pflegekassen fordern nach § 37 Abs. 3 SGB XI die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen auf, sich regelmäßig beraten zu lassen, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • die pflegebedürftige Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben
  • die pflegebedürftige Person bezieht ausschließlich Pflegegeld
  • die pflegebedürftige Person lebt in der eigenen Wohnung

Dieser Beratungsbesuch muss je nach Höhe des Pflegegrades unterschiedlich oft durchgeführt werden:

  • bei Pflegegrad 1 und 2 ist ein Beratungsbesuch alle 6 Monate notwendig,
  • bei Pflegegrad 4 und 5 ist ein Beratungsbesuch alle 3 Monate notwendig.

Die Kosten für die Beratung trägt Ihre Pflegekasse.
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Sie findet in der Regel in der Wohnung der Pflegebedürftigen statt.

Sie benötigen einen Beratungseinsatz und haben Interesse daran, den Beratungseinsatz durch uns durchführen zu lassen?
Dann kontaktieren Sie uns bitte, um einen Termin abzustimmen.

Schulung pflegender Angehöriger

Übernimmt ein Angehöriger die Pflege und bekommt hierfür Pflegegeld, so hat er nach § 45 SGB XI einen Anspruch auf eine Pflegeschulung.

Diese Schulungen sind Bestandteil der Unterstützung der Pflegenden durch die Pflegekassen. Die Pflegekassen haben sicherzustellen, dass Angehörige von pflegebedürftigen Mitgliedern in ihrer Pflegetätigkeit beraten und geschult werden.

Die pflegenden Angehörigen haben einen Anspruch auf eine individuelle Schulung in der häuslichen Umgebung von bis zu 2 Stunden und sie können einen Pflegekurs besuchen, der bis zu 20 Stunden dauern darf.

Die Kosten für die Schulungen und Kurse übernimmt dann die Pflegekasse.

Kontakt

Telefon: 05734 / 916 97 46
Telefax: 05734 / 916 974 8
info@lebenzuhaus.de
www.lebenzuhaus.de