Pflegeberatung nach § 37.3
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, ist für Sie die regelmäßige Pflegeberatung gemäß § 37 Abs. 3 des SGB XI gesetzlich verpflichtend. Der sogenannte Beratungseinsatz nach 37.3 soll dazu dienen, die Qualität Ihrer Pflege sicherzustellen.
Die Beratung findet bei Ihnen daheim statt. Wir führen sie in Minden, Hille und weiteren Orten der Ostwestfalen Lippe durch. Innerhalb Ihrer eigenen Häuslichkeit stellen wir am besten Ihre individuelle Situation fest, um alle Fragen der Pflegeberatung-nach-Paragraph-7a-37-45 aufgreifen und beantworten zu können. Unsere Mitarbeiter*innen sind für diesen Beratungseinsatz qualifiziert. Sie stellen schnell fest, ob Sie alle gesetzlich vorgesehenen und erforderlichen Pflegeleistungen erhalten.
Unsere Leistungen in Minden und Hille
In Minden, Hille und der Region Ostwestfalen Lippe beraten wir Sie § 37 Abs. 3 des SGB XI vollkommen kostenlos. Das Angebot richtet sich an alle Personen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen, welche die Pflegeleistungen gemäß ihrem Anspruch sichern wollen. Wir führen den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuch zur Qualitätssicherung der der häuslichen Pflege ab dem Pflegegrad 1 durch. In diesem Fall können Sie das Angebot freiwillig in Anspruch nehmen.
Ab dem Pflegegrad 2 ist die Pflegeberatung-nach-Paragraph-7a-37-45 gesetzlich verpflichtend. Beim Beratungseinsatz nach 37.3 stellen wir unter anderem fest, ob Sie bedarfsgerechte Pflegeleistungen erhalten oder ob eine Höherstufung erforderlich ist. Unsere fachlich versierten und qualifizierten Pflegeexperten kennen alle Termine und Fristen zum Pflegegrad sowie die Leistungsansprüche, die Sie an die Pflege- und Krankenkasse haben. Es geht bei der Pflegeberatung auch darum, dass Sie weder Termine noch Fristen verpassen. Für Sie entsteht durch den Beratungseinsatz nach 37.3 kaum ein zeitlicher Aufwand.
Gleichzeitig erfahren Sie alles über Ihre Möglichkeiten und Rechte. Der Pflegedschungel ist in der Tat komplex. Deswegen bieten wir Ihnen unseren Service bedarfsgerecht an. Der Gesetzgeber weiß, dass Personen nach dem Erreichen eines Pflegegrads vor einer neuen Situation stehen, in der es gilt, ihren Anspruch auf Pflegeleistungen vollumfänglich abzusichern. Daher hat er die Pflegeberatung verpflichtend festgeschrieben, die wir in Ostwestfalen Lippe durchführen.
Welche Voraussetzungen definiert der § 37 Abs. 3 für die Beratung?
Die Pflegeberatung-nach-Paragraph-7a-37-45 ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wir erläutern Ihnen diese gern ausführlicher. Kontaktieren Sie uns hierfür gern. Es geht prinzipiell darum, Ihren Bedarf an regelmäßiger Hilfestellung und praktischer pflegefachlicher Unterstützung exakt zu erfassen. Zu den Voraussetzungen gehört:
- Sie werden daheim gepflegt.
- Sie haben einen anerkannten Pflegegrad.
- Für die Pflegegrade 2 und 3 ist der Beratungseinsatz nach 37.3 halbjährlich verpflichtend.
- Für die Pflegegrade 4 und 5 ist die Pflegeberatung-nach-Paragraph-7a-37-45 in Minden, Hille und Ostwestfalen Lippe vierteljährlich vorgeschrieben.
- Mit dem Pflegegrad 1 und ebenso bei einer anteiligen Inanspruchnahme des Pflegedienstes entfällt die Pflicht zur Beratung nach 37 Abs. 3. Sie können diese aber halbjährlich freiwillig und für Sie vollkommen kostenlos in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse bezahlt die Leistung.
Nach erfolgter Pflegeberatung erhält Ihre Pflegekasse in Minden, Hille und ganz Ostwestfalen Lippe von uns eine Information zum fristgerecht durchgeführten Termin. Wir schlagen gleichzeitig hilfreiche Maßnahmen für die Verbesserung Ihrer Pflege vor. Das können Schulungen und auch spezielle Leistungen der Pflegekasse sein, so etwa die Kurzzeitpflege, Umbaumaßnahmen Ihrer Wohnung oder Pflegesachleistungen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu »Pflegeberatung nach § 37.3«
Nachfolgend beantworten wir einige wichtige Fragen zum 37 Abs. 3.
Die oben genannten Fristen müssen Sie einhalten. Wenn wir für Sie die Pflegeberatung in Minden, Hille und ganz Ostwestfalen Lippe übernehmen, erinnern wir Sie automatisch daran. Sollten Sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Termin verpassen, droht eine Kürzung oder gar Streichung Ihres Pflegegeldes.
Die gesetzliche Pflicht besteht ab Pflegegrad 2, wenn eine häusliche Pflege durch Angehörige ohne ambulanten Pflegedienst stattfindet. Beim Vorliegen des Pflegegrades 1 oder bei Unterstützung durch einen Pflegedienst können Sie den Beratungseinsatz nach 37.3 freiwillig kostenfrei in Anspruch nehmen.
Für die Beratung § 37 Abs. 3 kommt eine qualifizierte Pflegeexpertin zu Ihnen. Es ist wichtig, dass dieser Termin in Ihrer eigenen Häuslichkeit stattfindet. Einerseits haben Sie damit keinerlei Aufwand und Kosten, andererseits kann unser Pflegeexperte genauestens feststellen, welchen Pflegebedarf Sie haben und ob dieser durch die gegenwärtigen Leistungen erfüllt wird. Sie und Ihre Angehörigen können Fragen stellen, unsere Fachkraft wird Sie auch befragen. Damit stellen wir die Verhältnisse in Ihrem praktischen persönlichen Pflegealltag fest.
Sie ist für Sie absolut kostenfrei, weil sie die Pflegekasse bezahlt. Wir rechnen als Anbieter die Vergütung direkt mit den Pflegekassen in Ostwestfalen Lippe ab.
Wenn Sie keinen Termin vereinbaren oder diesen verpassen, meldet sich nach dem Fristablauf Ihre Pflegekasse bei Ihnen. Sie kann die Kürzung oder (bei mehrmaligen Versäumnis) die Streichung des Pflegegeldes androhen und auch veranlassen. Wenn Ihnen ein Fristversäumnis auffällt, kontaktieren Sie daher umgehend Ihre Pflegekasse und vereinbaren Sie parallel dazu mit uns einen Beratungstermin. Diese Aufforderung richtet sich vor allem an die Angehörigen von Demenzkranken! Die Pflegekassen lassen bis zu einem gewissen Grad Kulanz walten, doch dies muss gut kommuniziert werden. Wir helfen Ihnen dabei und achten darauf, dass Sie künftig keine Termine mehr verpassen.
Eine Pflegeberatung können und dürfen anerkannte Beratungsstellen, unabhängige Pflegeberater*innen und Mitarbeiter*innen eines ambulanten Pflegedienstes durchführen. Diese Fachkräfte müssen ihre Qualifikation nachweisen können.
Stellen Sie sich bitte je nach Pflegegrad und offenen Fragen auf rund 20 bis 45 Minuten ein.
Für die Pflegegrade 2 und 3 herrscht eine halbjährliche, für die Grade 4 und 5 eine vierteljährliche Beratungspflicht.
Er wird durch unsere Expertin beurteilt, die daraufhin Empfehlungen an die Pflegekasse zu möglichen Hilfsmitteln, Schulungen, Umbaumaßnahmen und weiteren pflegerelevanten Leistungen geben kann. Die Fachkraft vermerkt, ob grundsätzlich die Leistungen Ihres derzeitigen Pflegegrades für Sie genügen. Allerdings ist die Einschätzung unserer Pflegekraft nicht juristisch bindend. Sollten Sie einen neuen (höheren) Pflegegrad benötigen, kommt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (für gesetzlich Versicherte) oder der MEDICPROOF (für Privatversicherte) zu Ihnen. Wir unterstützen Sie beim Antrag auf einen höheren Pflegegrad.
Weitere Empfehlungen zur Pflegeberatung
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle noch weitere Tipps zur Beratung in Ostwestfalen Lippe mit auf den Weg geben. Unsere Erfahrung zeigt, dass im besten Fall beim Termin alle Personen zugegen sind, die in Minden und Hille in Ihre Pflege eingebunden sind. Das können Angehörige, aber auch Nachbarn oder Freunde sein. Wir beraten auch die Angehörigen, für die eine Pflegesituation sehr belastend sein kann.
Der Ablauf der Beratung nach 37 Abs. 3
Nach unserer Terminvereinbarung reden wir bei Ihnen daheim rund 20 bis 45 Minuten mit Ihnen und Ihren pflegenden Angehörigen. Es ist in Ausnahmefällen auch die Videotelefonie möglich, die sich während der Coronapandemie sehr bewährt hat. Relevante Fragestellungen sind für uns:
- Welche Beeinträchtigungen und Krankheiten liegen vor?
- Ist Ihre Lebens- und Wohnsituation der Pflegeaufgabe angemessen?
- In welchem Turnus benötigen sie welche pflegerischen Maßnahmen?
- Welche physischen und psychischen Belastungen müssen Ihre pflegenden Angehörigen bewältigen?
Nach der Beantwortung dieser Fragen zielt unser Beratungseinsatz nach 37.3 darauf, Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Situation festzuhalten. Wir werden diese Maßnahmen Ihrer Pflegekasse vorschlagen. Es gibt natürlich Fälle, in denen Sie und Ihre Angehörigen zufrieden sind, doch das ist eher selten. Nach dem Erreichen einer Pflegestufe verändert sich bei älteren Menschen ihr körperlicher und psychischer Zustand (manchmal relativ schnell), sodass die Pflege angepasst werden muss. Das ist das eigentliche Ziel der Pflegeberatung-nach-Paragraph-7a-37-45.
Sie können gern unseren Fragebogen zur Bedarfsanalyse ausfüllen!